natureplus e.V. Vergaberichtlinie 1107 HOLZSPANBETON - MANTELSTEINE UND PLATTEN Vergaberichtlinie 1107 HOLZSPANBETON - MANTELSTEINE UND PLATTEN Stand: Mai 2009 Seite 2 von 9 Präambel
Die natureplus-Vergabekriterien sind hierarchisch aufgebaut. Jedes Produkt, das nach einer Produkt-Vergaberichtlinie geprüft wird, muss zugleich auch die Anforderungen der Basiskriterien (RL 0000) sowie der zugehörigen Produktgruppenrichtlinie erfül en (siehe auch § 2). Um Doppelnennungen zu vermeiden, sind diese Anforderungen im Regelfall in der Produkt-Vergaberichtlinie nicht nochmals aufgeführt. Anwendungsbereich
Die nachfolgenden Vergabekriterien enthalten die Anforderungen zur Auszeichnung von Holzspan-Mantelsteinen und -Platten, die zur Errichtung von tragenden und nicht-tragenden Wänden in Mantelbauweise eingesetzt werden können, mit dem Umweltzeichen natureplus. Sie sind ausschließlich auf die genannte Produktgruppe anzuwenden. Holzspan-Platten mit einer Rohdichte über 560 kg/m3, werden in der natureplus-Vergaberichtlinie RL1007 Zementgebundene Spanplatten geregelt.
Vergabekriterien
Voraussetzung für die Auszeichnung eines Produktes mit dem Umweltzeichen natureplus bildet die Erfül ung der Basiskriterien RL0000 und der Produktgruppenkriterien RL1100 „Mauersteine“.
Für Holzspan-Mantelsteine mit Kerndämmung ist nachzuweisen, dass das Dämmmaterial die Anforderungen der zutreffenden Vergaberichtlinien erfül en. Gebrauchstauglichkeit
Der Herstel er weist die Konformität zur
ÖNORM B 6022 oder gleichwertig (Holzpanplatten)
EN 14474 (Materialnorm) und EN 15498 (Produktnorm) oder gleichwertig
durch Vorlage entsprechender Unterlagen nach. Eingesetzter Zement muss der EN 197 oder gleichwertig entsprechen. Vergaberichtlinie 1107 HOLZSPANBETON - MANTELSTEINE UND PLATTEN Stand: Mai 2009 Seite 3 von 9 Zusammensetzung, Stoffverbote, Stoffbeschränkungen
Das Produkt muss zu mindestens 99 M.-% aus mineralischen und nachwachsenden Rohstoffen bestehen. Folgende Hauptbestandteile dürfen eingesetzt werden: Hydraulisch abbindendes Bindemittel (z.B. Zement), Holzspäne.
Mineralisierungsmittel (mineralische Salze) sind als Einsatzstoff zugelassen. Weitere Zusatzstoffe sind auf das technisch notwendige Maß zu beschränken. Halogenorganische Verbindungen dürfen hierbei nicht eingesetzt werden. Eine Einfärbung der Holzspan-Mantelsteine und –platten ist nur mit mineralischen Pigmenten zulässig.
Das Produkt wird gemäß Abschnitt 3 einer Überprüfung des Gehaltes an Metal en und Metal oiden, des gesamt organischen Kohlenstoffs sowie AOX unterzogen. Es ist eine Prüfkammeruntersuchung gem. Abschnitt 3 durchzuführen. Rohstoffgewinnung, Fertigung der Vorprodukte und Produktion
Für die nachwachsenden Primärrohstoffe sind Herkunftsnachweise zu führen.
Die eingesetzten Holzspäne sol en zu einem möglichst hohen Anteil aus Sekundärrohstoffen wie Altholz, Durchforstungsholz oder aus Industrierestholz wie beispielsweise Sägewerksrestholz, Spreißeln, Schwarten und Kappstücken bestehen.
Wird Altholz eingesetzt, muss sichergestel t werden, dass es sich um schadstofffreies Altholz handelt, wie z.B. Altholz der Kategorie A1 (1) gemäß Altholzverordnung (D) oder quel ensortiertes unbehandeltes Holz gem. Bundesabfallwirtschaftsplan 2006 (A) handelt. Der Herstel er hat dies durch Erklärungen der Lieferanten, dass es sich um schadstofffreies Altholz handelt sowie durch regelmäßige Rohstoffkontrol en zu prüfen und zu dokumentieren.
naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde
Wird Frischholz eingesetzt, sol der Anteil des aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammenden Frischholzes möglichst hoch sein. Wird zu einem beträchtlichen Teil (> 25 % des Holzanteils) Frischholz eingesetzt, so ist für mindestens 10 % davon der Nachweis nachhaltiger Forstwirtschaft durch ein Zertifikat zu erbringen, das den natureplus-Anforderungen an Zertifizierungssysteme der Forstwirtschaft (siehe Anhang) genügt. FSC wird als ein solcher Nachweis anerkannt. Der Umfang dieses Nachweises richtet sich nach der regionalen Verfügbarkeit zertifizierten und für die jeweilige Anwendung geeigneten Holzes. Es ist mindestens ein Anteil zertifizierten Holzes in der Fertigungskette des Betriebs einzusetzen, in dem das Produkt gefertigt wird, der dem aktuel en Anteil an zertifizierten Waldflächen mit geeigneten Holzarten in der jeweiligen Region entspricht.
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Dieses ist verpflichtend, wenn der entsprechende Holzanteil in der Region 20 % übersteigt. Die Ergebnisse der Nachforschungen über die Verfügbarkeit zertifizierten Holzes, das den natureplus-Anforderungen an Zertifizierungssysteme der Forstwirtschaft genügt, sind zu dokumentieren. Die Anforderung der CoC-Zertifizierung gilt nicht für die Verwertung von Sekundärrohstoffen und Industrieresthölzern wie Sägespänen, Schwarten, Hackschnitzeln. Nicht einheimische (europäische) Hölzer dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie FSC-zertifiziert sind.
Die Holzgewinnung darf nicht durch Raubbau erfolgen. Wird das Holz nicht direkt vom regionalen Forstbetrieb bezogen, ist durch eine „Chain-of-Custody“-Zertifizierung des Rohstofflieferanten sowie des Verarbeitungsbetriebes sicher zu stel en, dass das Holz nicht aus umstrittenen Quel en stammt. Als Holz aus umstrittener Quel e gilt:
1. il egal gewonnenes Holz (wenn der Holzeinschlag verbotenerweise oder über das erlaubte
Maß hinaus erfolgte und/oder das entsprechende Gebiet staatlich unter Schutz gestel t oder eine solche Unterschutzstel ung durch staatliche oder staatlich beauftragte Institutionen angekündigt ist)
2. Holz aus besonders schützenswerten Wäldern (wenn durch die Waldnutzung bedrohte
Arten auf national relevanter Ebene gefährdet werden, wenn die Wälder Bestandteil eines national gefährdeten Ökosystems sind oder ihre Nutzung eine national relevante Gefährdung anderer Gebiete z.B. durch Erosion oder Überschwemmung bedeutet) (2)
3. Holz aus Gebieten, in denen durch die Holznutzung Bürger- und Menschenrechte verletzt
werden (in Europa betrifft dies das Gebiet der Sami / Finnland)
4. Umwandlung von Naturwald in andere Nutzungsarten (z.B. Naturwald in Plantagen in
5. Holz aus gentechnisch veränderten Bäumen (z.B. Eukalyptusplantagen in Südwesteuropa)
Bis zur Vorlage einer entsprechenden Kartenübersicht erfüllt Holz aus PEFC-zertifizierten Beständen diese Anforderung ohne weitere Prüfung.
Die Hölzer müssen zu mindestens 80 % aus einem Umkreis von 300 Lastwagen-Kilometern-Äquivalenten (3) zur Fertigungsstätte stammen.
1 km LKW = 2,5 km Bahn = 27 km Frachter Übersee = 4 km Frachter Binnengewässer
Bei Einsatz von Zement als Bindemittel muss eine Bestätigung des Zementherstel ers beigebracht werden, dass folgende Anforderungen eingehalten werden:
Die Anlage zur Zementerzeugung muss modernen Standards bezüglich Energieeffizienz der Ofenanlage und Rauchgasreinigung entsprechen.
Werden Abfäl e mit verbrannt, müssen die Emissionen der Richtlinie 2000/76/EG vom 4. Dezember 2000 über die Verbrennung von Abfäl en Pkt II.1 „Besondere Vorschriften für Zementöfen, in denen Abfäl e mit verbrannt werden“ entsprechen.
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Die Herstel ung al er Produkte dieser Produktgruppe muss derart erfolgen, dass die nachfolgend aufgelisteten ökologischen Kennwerte eingehalten werden. Ökologische Kennwerte Richtwerte Mantelsteine Richtwerte Prüfmethode
Bei Überschreitung eines einzelnen Richtwerts ist im Einzelfal zu prüfen, ob diese im Sinne einer Gesamtoptimierung der Produktherstel ung zulässig ist. Weitere Indikatoren, die im Rahmen der Prüfung berechnet werden, sind:
- Überdüngungspotential [PO4³-/m²]- Verbrauch abiotischer Ressourcen [kg Sb eq./m²]
Deklaration
Nachstehende Kennzahlen, Angaben und Hinweise sind dem Produkt beizufügen und dem Verbraucher bzw. dem Anwender in geeigneter Weise zur Verfügung zu stel en:
- Al gemeine Daten (Bezeichnung, Type, Name, etc.)- Flächengewicht [kg/m²] oder Raumgewicht [kg/m³]- Vol deklaration der Einsatzstoffe gemäß RL0000- Herkunft des Holzes- Verwendung sensibilisierender Einsatzstoffe- Chargennummern- Brandklasse (gemäß DIN EN 13501-1)- Nennwert der Wärmeleitfähigkeit [W/mK]- Verarbeitungsanleitung und Sicherheitshinweise- Lagerungs- und Entsorgungshinweise
Für zertifizierte Holzspan-Mantelsteine und -platten ohne Kerndämmung, die für den Einsatz als Außenwand vorgesehen sind, sind dem Verbraucher geeignete Hinweise zur Verfügung zu stel en, mit welchen natureplus zertifizierten oder natureplus konformen Dämmmaterialien oder Wärmedämmverbundsystemen eine Außenwand mit mindestens Niedrigenergiestandard (U-Wert des Außenwandaufbaus < 0,20 W/mK) hergestel t werden kann. Vergaberichtlinie 1107 HOLZSPANBETON - MANTELSTEINE UND PLATTEN Stand: Mai 2009 Seite 6 von 9
Außerdem sol der Herstel er in seinen technischen Unterlagen mit dem Mauerstein verträgliche Putze angeben. Einbau und Verarbeitung
Der Herstel er stel t darüber hinaus qualifizierte Verarbeitungsrichtlinien insbesondere zur Verfül ung mit Kernbeton zur Verfügung.
Das Produkt darf keine erhöhte Radioaktivität aufweisen und muss die Grenzwerte gemäß Abschnitt 3 einhalten. Das Produkt wird gemäß Abschnitt 3 einer Überprüfung auf Metal e und Metal oide unterzogen:
Vergaberichtlinie 1107 HOLZSPANBETON - MANTELSTEINE UND PLATTEN Stand: Mai 2009 Seite 7 von 9 Laborprüfungen
Auszuzeichnende Produkte werden den nachstehenden Laborprüfungen unterzogen. Die Schadstoffemissionen und –gehalte dürfen die aufgeführten Grenzwert nicht überschreiten. Prüfparameter Grenzwert Prüfmethode Inhaltsstoffanalysen Metalle/Metalloide Organische Anteile Pestizide(1)
Organochlorpestizide: Pentachlorphenol (PCP), Lindan (gamma-HCH), sonstige HCH-Isomere,
Endosulfan, Dichlofluanid, Chlorthalonil, DDD,
DDE, DDT, Aldrin, Dieldrin, Endrin, Heptachlor, Chlordan, Hexachlorbenzol (HCB), MirexOrganophosphorpestizide: Dichlorvos
Pyrethroide: Cyfluthrin, Cyhalothrin, Cyperme-
thrin, Deltamethrin, Fenvalerat, Permethrin
Radioaktivität
Bestimmung der Aktivitäten in Bq/kg der
Ac-Reihe mittels Gamma-Spektroskopie, Bestimmungsgrenze:0,5 Bq/kg
Vergaberichtlinie 1107 HOLZSPANBETON - MANTELSTEINE UND PLATTEN Stand: Mai 2009 Seite 8 von 9 Emissionen:
16000, natureplus Ausführungs-bestimmungen (3)
VOC (Flüchtige organische Verbindungen)
VOC eingestuft in: K1, K2; M1, M2; R1, R2 (gem. TRGS 905, RL 67/548
EWG); IARC Gruppe 1 u. 2A; MAK III1; III2. Summe flüchtige organische Verbindungen (TVOC)
Summe sensibilisierende Stoffe gem. MAK IV,
BgVV-Liste (4) Kat. A, TRGS 907Summe VOC eingestuft in: K3; M3; R3 (gem.
TRGS 905, RL 67/548/EWG); IARC Gruppe 2B; MAK III3Summe gesättigter n-Aldeyhde
Summe schwer flüchtige organische Verbindungen
(SVOC) Formaldehyd
DIN EN ISO 16000-3. 11; DIN EN 717-1 i. A.
mung, 6-stufige Notenskala, 24 h nach Prüfkammerbeladung,
natureplus-Grenzwert (s. natureplus Grenzwertliste)
Bestimmungsgrenze für Einzelsubstanz: 1 µg/m³
natureplus-Ausführungsbestimmungen „Prüfkammer-Untersuchung“
BgVV (Hrgs.: Detlev Kayser, Eva Schleder): „Chemikalien und Kontaktalergie – eine bewertende Zusammenstellung“. Vergaberichtlinie 1107 HOLZSPANBETON - MANTELSTEINE UND PLATTEN Stand: Mai 2009 Seite 9 von 9 Anhang: Anforderungen an Zertifizierungssysteme der Forstwirtschaft Nachhaltige Forstwirtschaft: Die Standards beinhalten Kriterien, deren Einhaltung eine umweltgerechte, sozial verträgliche und wirtschaftlich tragfähige Wald- oder Plantagenbewirtschaftung garantieren. Hierzu gehören u.a. die Erhaltung und Förderung der Biodiversität, der Schutz von Wasserressourcen, Böden und Ökosystemen, sowie die Achtung der Rechte von indigenen Völkern.
Unabhängiges Zertifizierungssystem:Die Zertifizierung wird von unabhängigen Dritten (Zertifizierungsstel en) durchgeführt und laufend kontrol iert. Die Zertifizierungsstel en sind bei einem unabhängigem Träger akkreditiert.
Lokale Betriebskontrol en:Die Audits erfolgen betriebsbezogen und vor Ort (kann sich auf Einzelbetriebe und regional zusammen bewirtschaftete Gruppenbetriebe beziehen) für die jeweilige Waldbewirtschaftung.
Leistungsbezogene Standards:Der Überprüfung liegen messbare, leistungsbezogene (performance based) Standards zugrunde.
Geschlossene Produktkette:Al e Unternehmen zwischen dem Forstwirtschaftsbetrieb und dem Produktherstel er werden einer Materialflusskontrol e unterzogen, die garantiert, dass zu jedem Zeitpunkt des Produktionsprozesses der Anteil des zertifizierten Holzes vom gesamten Materialeinsatz zurückverfolgt werden kann.
Transparenz und Partizipation:Das Zertifizierungssystem ist transparent und erfordert eine aktive Wil enserklärung beteiligter Betriebe. Entscheidungen werden von Gremien getroffen, die eine ausgewogene Beteiligung von Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftsinteressen aufweisen.
Internationalität:Das Zertifizierungssystem ist weltweit anwendbar.
Anerkennung:FSC wird als ein solcher Nachweis anerkannt.
RISICO’s van GRIEP (uit de CEASE opleiding van Tinus Smits/2009) De ziekte De griep is een jaarlijks terugkerend verschijnsel in de winter. Het virus wordt overgedragen door speekseldruppeltjes bij het hoesten of niezen. Slechts de helft van de besmette personen wordt daadwerkelijk ziek. De incubatietijd is twee drie dagen, dan verschijnen koude rillingen, hoge koorts, een verkoudheid