Microsoft word - antidopingform2011.doc

36. Deutsche Squash Einzelmeisterschaften
München/Germering, 19. - 22. Mai 2011
DSQV - Anti-Dopingerklärung für Athleten
Vorname, Name
Geburtsdatum
PLZ, Wohnort
Telefonnummer(n)
Telefaxnummer(n)
E-Mailadresse
Bitte vollständig und lesbar ausfüllen! Ich erkenne die für Fragen des Anti-Doping Kampfes relevanten Bestimmungen des DSQV in der jeweils gültigen Fassung und die entsprechenden Regeln, Anhänge und Kommentare der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) als für mich verbindlich an und unterwerfe mich der damit statuierten Verbandsgewalt. Zu den Regelungen zählen insbesondere: - die DSQV-Satzung und deren Bestandteile, - die Anti-Doping Ordnung (ADO) des DSQV, - der NADA Code mit seinen Anhängen und Standards, insbesondere der Verbotsliste, dem Standard für Ausnahmegenehmigungen, dem Standard für Datenschutz, dem internationalen Standard für Laboratorien, - den WADA-Code mit seinen Anhängen (und Standards), einschließlich der jeweils gültigen Liste der Die gültigen Fassungen der oben benannten Bestimmungen sind auf der Webseite des DSQV (www.dsqv.de) bzw. der NADA (www.nada-bonn.de) und der WADA (www.wada-ama.org) einsehbar. Ich erkenne ein absolutes Dopingverbot an und unterwerfe mich freiwillig den von den autorisierten Anti-Dopingorganisationen angeordneten Untersuchungsmaßnahmen. Ich habe von den oben benannten Regeln Kenntnis genommen. Von den Zusatzinformationen über die Regeländerungen 2010 und 2011 (im Anhang) habe ich Kenntnis genommen. Ich bin mir der Tatsache bewusst, dass ich bei der DEM Dopingkontrollen unterworfen werden kann. Datum: _________________________ Name in Blockschrift: _______________________________________
_______________________________ ___________________________________________________
Unterschrift Spieler/in Bei Minderjährigen Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten
Rückfragen zur Dopingproblematik richtet ihr bitte per Mail an die DSQV-Geschäftsstelle (office@dsqv.de). Auch die NADA (Nationale Anti-Doping Agentur) steht als Anlaufstelle für Athleten, Trainer und Betreuer zur Verfügung, um Sorgen und Probleme in Dopingfragen besprechen zu können. Meldeschluss:
Montag, 02. Mai 2011 (Eingang)

Meldeadresse:

Peter Köck (Fax: 0911-30844-44777)
36. Deutsche Squash Einzelmeisterschaften
München/Germering, 19. - 22. Mai 2011
Die Direktorin der Anti-Doping Kommission der WSF informiert (Änderungen 2010):
Die WADA führt zum 1. Januar 2010 die neue Liste der verbotenen Substanzen und Methoden (Prohibited List)
ein, die bereits jetzt auf der Webseite der WSF eingesehen werden kann:

http://www.worldsquash.org.uk/rul-doping.asp
Es gibt zwei wichtige Änderungen, die von Athleten beachtet werden müssen: a) Inhaliertes Salbutamol und Salmeterol (benutzt bei Asthma): wurde im Bereich des Gebrauchs innerhalb (in-competition) und außerhalb des Wettkampfes (out-of-competition) von der Liste genommen. Eine Medizinische Ausnahmegenehmigung wird dafür nicht mehr benötigt. Der Grund für diese Änderung ist, dass wenn die Inhalatoren nach regelmäßig verschriebener Dosis verwendet werden, die einen normalen therapeutischen Effekt erzielen, die im Blut gefundene Menge, die auch im Urin ausgeschieden wird, wahrscheinlich nicht leistungssteigernd ist. Deshalb sind diese Substanzen, die in Inhalatoren verwendet werden, nicht länger verboten. Athleten, die den Gebrauch von Salbutamol oder Salmeterol als inhalierte Medikation benötigen, müssen ein Formular mit einer Erklärung zum Gebrauch (Declaration of Use form) an die WSF übermitteln. Dieses Formular ist auf der Webseite der WSF aufzufinden unter http://www.worldsquash.org.uk/rul-doping.asp. Zusätzlich sollten die Athleten den Gebrauch von inhaliertem Salbutamol oder Salmeterol auf ihrem Dopingkontrollformular während eines Tests angeben. Hinweis: die Maximale Dosis, die für diese Inhalatoren gebraucht wird, darf 1600 Mikrogramm/Tag nicht überschreiten. Dies liegt über der empfohlenen Menge für den Gebrauch von Inhalatoren. Es ist deswegen extrem wichtig, dass Athleten diese regelmäßig verschriebene Dosis einhalten und sie nicht überschreiten. b) Inhaliertes Terbutaline und Formeterol ist weiterhin verboten. Der Grund dafür ist, dass das Verhältnis zwischen normal inhalierten therapeutischen Dosen und urinalen Grenzwerten noch unbestimmt sind, weswegen die Substanzen verboten bleiben. Athleten, die Terbutaline und Formeterol als Inhalatoren verschrieben bekommen, müssen eine Medizinische Ausnahmegenehmigung beantragen. Das Formular kann auf der Webseite der WSF gefunden werden: http://www.worldsquash.org.uk/rul-doping.asp . Der Antrag des Gebrauchs von Terbutaline oder Formeterol muss eine klare Erklärung darüber enthalten, warum speziell diese Inhalatoren benötigt werden und nicht etwa Salbutamol oder Salmeterol. Die Substanz Pseudoephedrine (PSE) ist wieder als verbotene Substanz während Wettkämpfen (in-competition) aufgenommen. Sie ist nicht verboten außerhalb von Wettkämpfen (out-of-competition). PSE ist in vielen nicht-verschreibungspflichtigen Medikamenten oder Mittel gegen bspw. Erkältungen oder Husten enthalten, in Mitteln also, die es in jedem Supermarkt oder an der Tankstelle gibt. Der urinale Grenzwert beträgt 150 Mikrogramm. Dieser Grenzwert wurde auf der Basis der Einnahme therapeutischer Dosen von PSE festgelegt, definiert als maximale Tagesdosis von 240 Mikrogramm PSE. Im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit und Möglichkeit von Problemen diesbezüglich mit der Annahme, welche Dosen in Ordnung sind und welche nicht, wird empfohlen: Athleten stoppen die Einnahmen jeglicher Tabletten, die PSE enthalten, mindestens 24 Stunden vor dem Wettkampf. Benötigt ein Athlet Medikamente gegen Erkältung oder Husten oder andere Krankheiten, muss er unbedingt Rücksprache mit einem Arzt halten um alternative Medikationen zu besprechen. Es ist äußerst wichtig, dass die Athleten wissen, dass sie 24 Stunden vor dem Wettkampf kein PSE in irgendeiner Form einnehmen dürfen. Die Erziehung von Athleten diesbezüglich ist kritischer Faktor zur Vermeidung von Adverse analytical findings (auffälliger Analyseergebnisse), da PSE bisher nicht verboten war. Nichtwissen schützt nicht vor Strafe! Meldeschluss:
Montag, 02. Mai 2011 (Eingang)

Meldeadresse:

Peter Köck (Fax: 0911-30844-44777)

Source: http://dem2011.squash-events.de/dem2011/unterlagen/antidopingform2011.pdf

Curriculum_2013

CURRÍCULUM VITAE Nombre : BELÉN NOVO GONZÁLEZ Fecha de nacimiento : 28.Enero.1.972 Edad : 40 años *ESTUDIOS DE DANZA: 1º,2º 3º y 4º CURSO DE BALLET CLÁSICO certificados por la Royal Academy of Dancing (LONDRES ) TLF. DE CONTACTO : 639.011.634 Web : www.belennovo.es CURSOS COMPLEMENTARIOS : 1.976 – 1.989 : Cursa estudios de Ballet Clásico

confrennes.free.fr

REVISION DES RECOMMANDATIONS « GINA » SUR L’ASTHME, ET « GOLD » SUR LA BPCO En novembre 2006 ont été publiées les recommandations révisées de « GINA » (Global Initiative for Asthma) pour l’asthme, et de « GOLD » (Global Initiative for Chronic Obstructive Pulmonary Disease) pour la BPCO. Le présent article discute des principaux changements. En ce qui concerne l’asthm

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