Microsoft word - ameisen-mittel_2010_07.doc

SICHERHEITSDATENBLATT FÜR GEFÄHRLICHE STOFFE UND ZUBEREITUNGEN
GEMÄSS VERORDNUNG 1907/2006/EG
STOFF/ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG
Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung: Dr.-Werner-Freyberg-Str. 11 D-69514 Laudenbach Tel.: 06201-708(0)503 Fax: 06201-708-427 Giftinformationszentrum (GIZ) Universitätsklinikum Mainz Tel.: 06131-19240
2. MÖGLICHE
GEFAHREN
- Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
Chem. Bezeichnung / % Bereich / Symbol / R-Sätze / CAS-Nr. Chem. Bezeichnung / % Bereich / MAK-Wert / TRK-Wert / BAT-Wert
4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
4.1
Einatmen: Für Frischluft sorgen, wärmen Augenkontakt: mit viel Wasser spülen (min. 15 min.), Arzt hinzuziehen Hautkontakt: benetzte Stellen mit viel Wasser und Seife abwaschen, Kleidung sofort ausziehen. Verschlucken: Wenn Person bei Bewusstsein: Mund mit Wasser ausspülen. Wasser zu trinken geben. Arzt hinzuziehen und Etikett vorzeigen. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Geeignete Löschmittel: Wassersprühstrahl, Sand, CO2, Schaum und Löschpulver in großen Mengen. Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasser im Vollstrahl Besondere Gefährdungen durch den Stoff oder die Zubereitung selbst, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase: die Entstehung von Stickoxid NOx und Kohlenmonooxid CO ist möglich. Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung: Atemschutz abhängig von Art und Umfang des Brandes. Brandgase nicht einatmen. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Bei der Arbeit langärmlige Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille tragen. Umweltschutzmaßnahmen: Kontamination von Wassersystemen vermeiden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Bei der Verschmutzung von Flüssen, Seen, Abwasserleitung, die jeweils zuständigen Behörden in Kenntnis setzen. Verfahren zur Reinigung: mit Sand, Kieselgur oder Universalbinder aufnehmen und die Stelle danach mit Reinigungsmittel waschen. Bei der Entsorgung die örtlichen Bestimmungen beachten (s. Punkt 13). LAGERUNG UND HANDHABUNG
Hinweise für den sicheren Umgang: Staub nicht einatmen, vorgeschriebene Schutzkleidung tragen. Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Behälter an gut gelüftetem Ort dicht geschlossen und kühl aufbewahren, Nicht im Freien lagern. Feuchtigkeit vermeiden. Von Nahrungsmittel, Getränke und Futtermittel fernhalten. TRGS 514 (Lagern sehr giftiger und giftiger Stoffe) beachten: n.a. TRG 300 (Druckgaspackungen) beachten: n.a. Besondere Lagerbedingungen: Lagerklasse 13 EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Für gute Lüftung sorgen. Die kann durch lokale Absaugung oder allgemeine Abluft erreicht werden. Handschutz: Schutzhandschuhe aus PVC oder Gummi tragen. Körperschutz: langärmlige Schutzkleidung tragen Während der Anwendung nicht essen, trinken, rauchen PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
Entzündbarkeit und andere sicherheitsrelevante Daten Entzündlichkeit (fest, gasförmig): n.a. Brandfördernde Eigenschaften: Dämpfe können zündfähige Gemische bilden untere Explosionsgrenze: 2 Vol-%(Treibgas) obere Explosionsgrenze: 12 Vol-%(Treibgas) 9.8 Löslichkeit 9.8.1 Wasserlöslichkeit: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
Zu vermeidende Bedingungen: siehe Punkt 7 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Entwicklung von entzündlichen Gasen und Dämpfe, Bildung explosiver Gasgemische in Luft (Stickoxid: NOx, Kohlenmonoxid: CO)
11. * ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE
LD50 Ratte oral (mg/kg):6000 mg/kg (Ratte) LC50 Ratte inhalativ (mg/l):2,3 mg/l (Ratte) 11.2.1 sensibilisierende W.: bei Personen, die zu Allergien neigen, kann nach wiederholtem Kontakt eine 11.2.2 krebserzeugende W.: keine bekannt
11.2.3 erbgutverändernde W.: keine bekannt
11.2.4 fortpflanzungsgefährdende W.: keine bekannt
12.
ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE
Wassergefährdungsklasse: 3 - wassergefährdend (Selbsteinstufung) Verhalten in Abwasserbehandlungsanlagen: n.g. Aquatische Toxizität: Das Produkt ist giftig für fische und Fischnährtiere. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen, unter Beachtung der örtlichen, behördlichen Vorschriften entsorgen. Ökotoxizität: (Permethrin) LC50 (96 h): 0,5 bis 315 ppm (Fisch); LD 50: > 3600 mg/kg (Vögel) HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
Für den Stoff / Zubereitung / Restmengen 13.1.1 Abfallschlüssel-Nr.: 200119 für anfallende Mittelreste und 150108 für Verpackung mit restlichen Restinhalt 13.1.2 Empfehlung: Eventuelle Produktreste zur Sammelstelle für Haushaltschemikalien bringen. Kommunale Vorschriften beachten. Entsorgung größerer Mengen: siehe Punkt 13.1.1 Für verunreinigtes Verpackungsmaterial siehe Punkt 13.1.1 ANGABEN ZUM TRANSPORT
Landtransport gem. ADR(Straße) bzw. RID(Schiene)
14.1.1 Klasse: 9 UN 3077 Verpackungsgruppe:III
14.1.2 Anwendung der Kleinmengenregelung mit folgendem Vermerk auf dem Beförderungspapier/Lieferschein:
Beförderung in ‘Begrenzten Mengen’ gem. Kapitel 3.4 ADR und Zettel UN 3077
14.2 Seetransport gem. IMDG-Code
14.2.1 Klasse: 9 UN 3077 Verpackungsgruppe:III
14.2.2 Technischer Name: ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, SOLID, N.O.S.
(Permethrin)
LIMITED QUANTITIES gem. Kapitel 3.4 IMDG-Code bis max. 30 kg brutto je Karton
14.2.3 EmS-Code: F-A, S-F
14.3 Lufttransport gem. IATA-DGR/ICAO-TI
14.3.1 Klasse:9 UN 3077 Verpackungsgruppe:III
14.3.2 Technischer Name: ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, SOLID, N.O.S.
(Permethrin)
14.3.3 Bemerkungen:
Die Anwendung von ‘Begrenzten Mengen/Limited Quantities’(2.8) bringt beim Lufttransport (im Gegensatz
zum Land-/Seetransport (3.4) ) keine Erleichterung
14.4 Binnenschiff gem. ADN/ADNR: siehe Landtransport

15. * VORSCHRIFTEN

Kennzeichnung gemäß Gefahrstoffverordnung: R-Sätze: 50/53- Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten 20/21 - Bei der Arbeit nicht essen, trinken und rauchen 22 24/25 - Berührung mit den Augen und mit der Haut vermeiden 29 - Nicht in die Kanalisation gelangen lassen - Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen) Zusätze: Jeden Kontakt mit dem Mittel vermeiden, Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. 15.6 VbF:- 15.7 TA-Luft:- 15.8 Störfallverordnung:
16. SONSTIGE
LEGENDE:
= Verordnung über brennbare Flüssigkeiten TRGS = Technische Regeln für Gefahrstoffe Diese Angaben stützen sich auf den Stand der Kenntnisse und Erfahrungen am Ausstellungsdatum; sie haben nicht die Bedeutung von Eigenschaftszusicherungen. Sie dürfen weder geändert noch auf andere Produkte übertragen werden.

Source: http://www.bertramhygiene.de/media/downloads/705.pdf

Ordenanza 31-12-04 _252_ 3ª

AYUNTAMIENTO DE BEDIA ORDENANZA FISCAL MUNICIPAL REGULADORA . DEL IMPUESTO SOBRE EL INCREMENTO DEL VALOR . DE LOS TERRENOS DE NATURALEZA URBANA. I. DISPOSICIONES GENERALES. Artículo 1 . Este Ayuntamiento, de acuerdo con lo previsto en la Norma Foral reguladora de las Haciendas Locales del Territorio Histórico y en la Norma Foral particular del tributo, establece y exige el Impuesto sobre el

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